I. GELTUNGSBEREICH
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen empfehlensWERT GmbH & Co.KG, Friedensstraße 49, 40219 Düsseldorf , vertreten durch die VEU Verwaltungs GmbH, Boxweg 12, 47906 Kempen, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Honsbein (Im Folgenden: „empfehlensWERT“) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Seminar- und Fortbildungsdienstleistungen sowie Dienstleistungen rund um die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen („Events“). Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt empfehlensWERT nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn empfehlensWERT ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Vorrang der Individualabrede bleiben hiervon unberührt.
- Kunde im Sinne dieser Bedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Sofern Angestellte oder Mitarbeiter eines Kunden an Seminaren oder Veranstaltungen teilnehmen, erfolgt der Vertragsschluss stets und ausschließlich zwischen empfehlensWERT und dem Kunden.
II. VERTRAGSSCHLUSS
- Der Kunde kann sich für ein Seminar oder eine sonstige Veranstaltung über die Webseite unter der Domain www.VEU-Akademie.de verbindlich anmelden.
Bei einer Anmeldung über die o.g. Domain gelangt der Kunde durch Klicken auf die jeweilige Seite des beworbenen Seminars oder der Veranstaltung zum Anmeldeformular, wo er die notwendigen Angaben eingeben kann und mit Klicken des Buttons „Kostenpflichtig buchen“ eine verbindliche Erklärung zur Teilnahme abgibt.
Der Vertrag kommt stets erst mit der schriftlichen Bestätigung durch empfehlensWERT per E-Mail zustande.
- Die Bearbeitung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge deren zeitlichen Eingangs. Sofern es durch eine zeitnahe Buchung mehrerer Kunden mittels verschiedener Medien zu einer Überbuchung eines Seminars oder einer sonstigen Veranstaltung kommt, erklärt sich der zeitlich nachrangige Kunde mit seiner Anmeldung einverstanden, auf einer Warteliste vermerkt zu werden. Der Kunde erklärt dadurch verbindlich seine Teilnahme für den Fall des Ausfalls, gleich aus welchem Grund, eines bestätigten Teilnehmers. empfehlensWERT wird ihm den Eintrag auf der Warteliste mit der Bestätigungsmail mitteilen. Für den Fall, dass der Kunde, der auf der Warteliste vorgemerkt ist, seine Buchung stornieren möchte, gilt Ziffer VI entsprechend.
III. VERTRÄGE MIT DRITTEN
empfehlensWERT bietet seinen Kunden die jeweiligen Dienstleistungen aus einer Hand an, d.h. empfehlensWERT ist alleiniger Vertragspartner des Kunden, es sei denn es wird individuell vereinbart, dass bestimmte Teilleistungen oder alle Leistungen von Drittanbietern vom empfehlensWERT lediglich vermittelt werden. Tritt empfehlensWERT gegenüber Drittanbietern lediglich als Vermittler auf, erfolgt der Vertragsschluss stets im Namen und auf Rechnung des Kunden.
IV. ÄNDERUNGSVORBEHALT
- empfehlensWERT behält sich vor, Änderungen und/oder Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen vorzunehmen, wenn diese zur Erlangung einer behördlichen oder sonstigen Genehmigung erforderlich sind, sich im Rahmen des vereinbarten Leistungszwecks halten und für den Kunden zumutbar sind.
- Gleiches gilt, wenn eine andere Wahl des Veranstaltungsortes aufgrund einer nach Vertragsschluss geänderten Teilnehmerzahl notwendig wird und der alternative Veranstaltungsort mit dem ursprünglich geplanten sowohl qualitativ gleichwertig als auch die örtliche Abweichung dem Kunden zumutbar ist.
- Weiter behält sich empfehlensWERT bei Seminaren eine Änderung der Leistungen vor, wenn ein Drittdienstleister wie z.B. der Referent kurzfristig ausfällt und die Stellung eines qualitativ gleichwertigen Ersatzes möglich und im Rahmen der empfehlensWERT etwaig treffenden Schadensminderungspflicht notwendig ist, um weiteren Schaden, die durch den Ausfall eines Seminars oder einer Veranstaltung drohen, abzuwenden.
- Sollte die Stellung eines gleichwertigen Ersatzes (s. Ziffer IV.3.) nicht möglich sein, behält sich empfehlensWERT zudem eine Änderung der Leistungszeit vor. Bei Verlegung des Seminars ist der neue Termin mit einer Vorlaufzeit von wenigstens 4 Wochen bekanntzugeben. Ziffer VI. bleibt unberührt.
V. VERGÜTUNG
- Die von empfehlensWERT genannten Preise verstehen sich in EURO netto zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19%.
- Vergütungen sind sofort nach Vertragsschluss fällig, es sei denn es wurde mit dem Kunden individuell ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart.
- Im Falle des Überschreitens des vereinbarten Zahlungsziels hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu tragen.
- Die Zahlung kann auch durch einen Gutschein erfolgen. Die Einlösung des Gutscheins erfolgt direkt bei Anmeldung zum Seminar und wird sofort verrechnet. Versäumt der Kunde die Einlösung des Gutscheins bei der Seminarbuchung, ist die Einlösung für dieses Seminar/Veranstaltung nicht mehr möglich. Die Möglichkeit der zukünftigen Einlösung des dann nicht eingesetzten Gutscheins für ein anderweitiges Seminar/Veranstaltung bleibt unberührt, wobei der Gutschein in jedem Fall nach der gesetzlichen Verjährungsfrist zum 31.12. des dritten Jahres, gerechnet ab dem Jahr in dem er ausgestellt wurde, verfällt.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von empfehlensWERT anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur ausgeübt werden, wenn sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
VI. STORNIERUNG UND NICHTERSCHEINEN
- Der Vertrag zwischen empfehlensWERT und dem Kunden ist verbindlich geschlossen. Sollte der Kunde dennoch nicht erscheinen sind immer 100% der genannten Seminargebühren fällig. Meldet sich ein Kunde zu einem kostenfreien Seminar an und erscheint dennoch nicht, ist eine Gebühr i.H.v. 30,00 € zzgl. USt. Fällig. Sollte der Kunde den Auftrag stornieren, ist die Stornierung bis zu den folgenden Zeitpunkten kostenfrei möglich bzw. fallen ansonsten folgende Schadensersatzpauschalen der inkl. Ust. vereinbarten Gesamtvergütung an:
Bei Ganz/Mehrtages-und Halbtagesseminaren:
Bis 14 Tage vor Seminarbeginn: Kostenfrei
Ab dem 14. Tag bis 2. Werktag vor Seminarbeginn: 100% der jeweiligen Trainingspauschale, Tagungspauschale entfällt
Ab dem 2. Werktag bis Seminarbeginn: 100% der jeweiligen Trainings- und Tagungspauschale
Bei Abendseminaren (≤ 3 Zeitstunden):
Bis 2 Werktage vor Seminarbeginn: Kostenfrei
Ab dem 2. Werktag bis Seminarbeginn: 30,00 EUR
Bei sonstigen Veranstaltungen (Golfturnier, Messen, Kongresse etc.):
– Mehr als 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Kostenfrei
– bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
– bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
– bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
– bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
– bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
– weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
- empfehlensWERT bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens bei entsprechendem Nachweis vorbehalten.
- Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass empfehlensWERT kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist als die in Ziffer Vi.1. angesetzten Stornierungspauschalen.
- Etwaige weitere Kosten, die dem Kunden durch von empfehlensWERT vermittelten Drittanbietern infolge einer Stornierung entstehen, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
VII. HÖHERE GEWALT
- Wird ein Seminar oder Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, sonst wie beeinträchtigt oder die Durchführung gänzlich unmöglich, steht sowohl dem Kunden als auch empfehlensWERT das Recht zu, den Vertrag zu kündigen und/oder die Veranstaltung abzusagen.
- Im Falle der Kündigung oder des Ausfalls der Veranstaltung wegen höherer Gewalt wird empfehlensWERT dem Kunden die Teilnahmegebühren erstatten. Soweit mit der Durchführung der Veranstaltung begonnen wurde, darf empfehlensWERT die Vergütung anteilig im Verhältnis der, bis zu dem beeinträchtigenden Ereignis, angefallenen Zeit zu der ursprünglich anberaumten Zeit einbehalten und muss sie im Übrigen anteilig erstatten.
Soweit Kosten für Essen und Trinken gesondert ausgewiesen wurden, sind diese von empfehlensWERT dem Kunden nicht zu erstatten, solange die Möglichkeit der Verköstigung vom Ausfall der Veranstaltung (z.B. Golfturnier) im Übrigen unberührt bleibt.
VIII. HAFTUNG
- Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften empfehlensWERT und seine Erfüllungsgehilfen für Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt:
A, Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen
B, Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist 1.000.000,- € je Schadensereignis begrenzt.
- Die Haftungsbegrenzungen unter VIII.1.B) gelten nicht, soweit empfehlensWERT und/oder seine Erfüllungsgehilfen bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften.
IX. SCHUTZRECHTE
Soweit der Kunde im Rahmen eines Seminars Schulungsunterlagen, Skripte oder Präsentationen, gleich ob in Printform oder digital erhält, verbleiben sämtliche gewerblichen Schutzrechte und urheberrechtlichen Nutzungsrechte bei empfehlensWERT bzw. dem jeweiligen Seminarleiter. Die Überlassung der Unterlagen begründet lediglich ein einfaches Recht des Kunden, deren Inhalte für sich persönlich oder seine Mitarbeiter und Angestellten innerbetrieblich zu nutzen. Jedwede Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung an Dritte ist untersagt.
X. SONSTIGES
- Auf das Vertragsverhältnis zwischen empfehlensWERT und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht des Geschäftssitzes empfehlensWERT soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist empfehlensWERT hat das Recht, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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