
40212 Düsseldorf
MSH Rechtsanwälte ist mehr als eine Rechtsanwaltskanzlei. Das gesamte Team kümmert sich, ist engagiert, stets freundlich und mit einer hohen sozialen Kompetenz ausgestattet. Sympathisch und fachlich sehr taff. Empfehlenswert würde das Team zu wenig würdigen, diese Kanzlei ist außergewöhnlich.
Die Kanzlei MSH Rechtsanwälte berät und vertritt Mandanten auf Englisch, Russisch, Griechisch und Französisch. Das kanzleiübergreifende Netzwerk mit Kollegen sowie zahlreichen Kooperationspartnern lässt sich hervorragend im Dienste der Mandanten nutzen. Neben allgemeinen Rechtsfragen ist die Kanzlei MSH Rechtsanwälte besonders spezialisiert auf den Gebieten
- Arbeitsrecht
- Ausländerrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Deutsch-russischer Rechtsverkehr
- Medizinrecht
- Vertragsrecht
Beim Arbeitsrecht gehören
Kündigungsschutzverfahren zu den Stärken der Düsseldorfer Kanzlei. Im Bereich
des Ausländerrechts kümmert sich MSH Rechtsanwälte um Einbürgerungsverfahren,
Aufenthaltstitel und Familienzusammenführung. Beim Bank- und Kapitalmarktrecht
werden Anlegerinteressen überwiegend gegen Banken und Anlageberater durchgesetzt. Im Deutsch-russischen
Rechtsverkehr werden Mandanten zweisprachig beraten und vertreten, beispielsweise bei Vertragsgestaltungen auf Russisch. Innerhalb des
Medizinrechts verfügt Sonja Hebben-Dietz, LL.M. über hohe Kompetenz im Bereich
des Arzthaftungsrechts sowie des Medizinproduktrechts.
Ausgewiesene Rechtsexpertin
Im Bereich des Medizinrechts
weist Sonja Hebben-Dietz, LL.M. langjährige Erfahrung und Beratungstätigkeiten
im Arzthaftungsrecht vor: Die Auszeichnung LL.M. (Medizinrecht) belegt die
besonderen Kenntnisse von Sonja Hebben-Dietz, LL.M. auf diesem Gebiet, die mit
diesem Titel über die theoretische Befähigung zur „Fachanwältin Medizinrecht“
verfügt.
Sonja Hebben-Dietz, LL.M.
vertritt ihre Mandanten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Zudem
ist sie Autorin für den Juris Praxisreport Medizinrecht.
MSH Rechtsanwälte vertritt sowohl
private als auch gewerbliche Mandanten. Im Privatbereich betreut MSH
Rechtsanwälte insbesondere Arbeitnehmer (abgesicherte Vertragsgestaltungen,
Arbeitsverträge etc.), russischsprachige Mandanten (Unterstützung von
Einbürgerungsanträgen oder Firmengründungen), Kapitalanleger (Geltendmachung
von Schadensersatz) und Patienten (Schmerzensgeldforderungen nach medizinischen
Behandlungsfehlern). Auf der Unternehmerseite zählen vor allem Arbeitgeber,
Ärzte, russischstämmige Firmen und Vertriebsfirmen von Medizinprodukten zur
umfangreichen Mandantschaft von MSH Rechtsanwälte.